Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Teilnehmerzahl pro Lehrgang ist begrenzt, Ihre Anmeldung ist
daher absolut verbindlich. Bei Anmeldung erhalten Sie sofort sämtliche
Lehrgangsunterlagen, eine Anmeldebestätigung und die Rechnung.
Die
Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Bei
Anmeldung von länger als 10 Monaten vor Lehrgangsbeginn ist die 1.
Rate in Höhe von 50% nach Rechnungserhalt fällig und der Rest 4 Monate
vor Lehrgangsbeginn. Übernachtungsgebühren sind 2 Wochen vor
Lehrgangsbeginn fällig. Ist der Betrag zu Kursbeginn nicht
eingegangen, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden.
- Die Belegung des Lehrgangs erfolgt in der Reihenfolge der
Zahlungseingänge. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. Wird
diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs auf einen späteren
Termin verlegt werden, ohne dass Regressforderungen angemeldet werden
können.
- Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt,
behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der JAGDSCHULE REHSE nicht
zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder
Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Bezahlte
Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
- Die JAGDSCHULE REHSE übernimmt keine Haftung für Schäden, die von
anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die
JAGDSCHULE REHSE von Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmer
oder Dritter für vom Teilnehmer verursachte Schäden frei. Die
JAGDSCHULE REHSE schließt die Haftung für vom Teilnehmer mitgebrachte
Waffen, Ferngläser und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch
den Lehrbeauftragten schuldhaft verursacht wurde.
- Bei Rücktritt vom Vertrag ab 4. Woche vor Lehrgangsbeginn wird
sowohl für die Lehrgangsgebühr als auch für gebuchte Übernachtungen
auf Gut Gischow eine Stornogebühr in Höhe von 25% fällig. Erfolgt der
Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Lehrgangsbeginn, beträgt die
Stornogebühr für die Lehrgangsgebühr 50% und wird mit bereits
geleisteten Zahlungen verrechnet. Bei Teilnahme an einem Folgekurs
innerhalb von 1 Jahr wird die Stornogebühr bei Antritt
zurückerstattet. Bei Vermittlung einer Ersatzperson durch den
Stornierenden für den entsprechenden Kurs entfällt diese Regelung.
Bei
Abbruch des Seminars erfolgt keine Rückerstattung für Kursgebühr und
gebuchte Übernachtungen. Ein Anspruch auf eine teilweise Erstattung
der Gebühr wegen Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen ist nicht
möglich.
Für stornierte Übernachtungen innerhalb 4 Wochen vor
Lehrgangsbeginn berechnen wir 20% der Übernachtungsgebühr. Wir
empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Soll der
geplante Lehrgang storniert werden, fallen Bearbeitungsgebühren von
150 € an.
- Während der Schießausbildung sind alle Anweisungen der Schießleiter
und des Standpersonals zu befolgen. Ein grober Verstoß wird mit
sofortigem Ausschluss vom Schießbetrieb geahndet. Eine Erstattung von
Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
Das unerlaubte Mitnehmen von
nicht verbrauchter Munition ist für Nichtberechtigte ein Verstoß gegen
das Waffengesetz und kann zur Zulassungsverweigerung zur Jägerprüfung
führen.
- Während der Waffenhandhabung und des Schießunterrichtes ist der
Alkoholgenuss verboten.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer gedeihlichen, aktiven
Zusammenarbeit sowohl mit dem Lehrkörper, als auch mit den anderen
Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit
ist Pflicht und Voraussetzung zur Prüfungszulassung.
- Bild- und Tonaufzeichnungen sind nur in Abstimmung mit anderen
Kursteilnehmern und dem Ausbildungsleiter gestattet.
- Anmeldedaten werden zur Bearbeitung und Verwaltung unter
Berücksichtigung des Datenschutzes in unserer EDV-Anlage gespeichert.
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